Zu den beruflichen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört es, betriebswirtschaftliche Prüfungen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen – durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
Gegenstand und Umfang leiten sich aus den gesetzlichen Vorschriften ab.
Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Der Wirtschaftsprüfer führt die Abschlussprüfung mit dem Ziel durch, die Aussagen über das Prüfungsergebnis (Prüfungsaussagen) unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung erfordert keine lückenlose Prüfung. Der Abschlussprüfer führt die Prüfungshandlungen in der Regel in Form von Stichproben durch.
Die Identifikation und Analyse von Risikofaktoren (Unternehmensrisiken, Prüfungsrisiken) sollen Anhaltspunkte für die Beurteilung liefern, welche Prüfungsgebiete mit wesentlichen Fehlern oder mit Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften behaftet sein können. Sie ermöglichen eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten und die Festlegung einer risikoorientierten Prüfungsstrategie für die einzelnen Prüfungsgebiete. Dem Planungsprozess kommt somit eine wesentliche Bedeutung zu.
Der risikoorientierte Prüfungsansatz im Überblick:
Informationsbeschaffung und vorläufige Risikoeinschätzung
Gewinnung eines Verständnisses über das Unternehmen sowie dessen rechtliches und wirtschaftliches Umfeld
Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Unternehmensebene für die vorläufige Risikoeinschätzung
Besprechung im Prüfungsteam, vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit, Festlegung der wesentlichen Jahresabschlussposten und Beurteilung der Fehlerrisiken
Das Konzept der Wesentlichkeit besagt, dass die Prüfung darauf auszurichten ist, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für den Rechnungslegungsadressaten haben. Die Festlegung der Wesentlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Prüfungseffektivität und –effizienz.
Beurteilung der Fehlerrisiken bedeutet die Identifizierung wesentlicher falscher Angaben auf Abschluss- und Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben sowie die Beurteilung des Risikoausmaßes.
Auswertung der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und internen Kontrollen
Festlegung der abschließenden Prüfungsstrategie und des abschließenden Prüfungsprogramms
Validierung der internen Kontrollen (Funktionsprüfungen)
Aussagebezogene Prüfungshandlungen
Abschließende Prüfungshandlungen
Berichterstattung und Archivierung